Machtwille und Machtressourcen der lateinamerikanischen Parlamente: Unter besonderer Berücksichtigung des argentinischen Kongresses, seiner „technischen Krise“ 1999 und der Ereignisse Anfang 2002

  1. Agustín Enrique Ferraro Cibelli 1
  1. 1 Universidad de Salamanca
    info

    Universidad de Salamanca

    Salamanca, España

    ROR https://ror.org/02f40zc51

Journal:
Verfassung und Recht im Übersee

ISSN: 0506-7286

Year of publication: 2002

Volume: 35

Issue: 1

Pages: 23-53

Type: Article

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Abstract

Das argentinische Parlament1 ist 1999 in eine schwere technische Krise geraten, als esversuchte, alle auf die Exekutive übertragenen Kompetenzen zur Rechtsetzung zurück zufordern. Nach der 1994 reformierten Verfassung muss das argentinische Parlament allegesetzgeberische Gewalt als seine eigentliche Kompetenz wahrnehmen. Der Präsident hatsich mit nur wenigen Ausnahmen auf seine Rolle als ausführendes Organ zu beschränken.Mit anderen Worten: Die legislative Gewalt auf die Exekutive zu delegieren, war verboten.Die reformierte Verfassung gab dem Kongress eine Frist von fünf Jahren, nach derenAblauf das (gewiss drakonische) Verbot in die Praxis umgesetzt werden sollte. Als derZeitpunkt näherrückte (25. August 1999), war dies jedoch aus verschiedenen Gründentechnisch unmöglich. Im Bewusstsein seiner technischen Unfähigkeit begann der Kongressrasch mit den nötigen Arbeiten, um in drei Jahren (bis 2002) endgültig alle an die Exekutive übertragenen Kompetenzen zur Rechtsetzung wieder selber wahrnehmen zu können.